Aufnahme in das Opus Dei

Wer zum Opus Dei kommt, verpflichtet sich zu einer fortwährenden Weiterbildung im christlichen Glauben und zur aktiven Teilnahme am Evangelisierungsauftrag der Kirche.

EINE SÄKULARE BERUFUNG

Der Beitritt zum Opus Dei setzt eine übernatürliche Berufung voraus: den Ruf Gottes, sein ganzes Leben in seinen Dienst zu stellen und die Botschaft zu verbreiten, dass alle Menschen die Heiligkeit durch die Arbeit und das Alltagsleben erlangen können.

Wer zum Opus Dei kommt, bleibt ein gewöhnlicher Bürger und Katholik. Er gehört weiterhin seinem Bistum an und kann sich politisch, religiös oder kulturell so betätigen, wie er es wünscht. Die Bindung an das Opus Dei geschieht durch eine beiderseitige Erklärung und schließt Gelübde aus, wie sie den Ordensgemeinschaften eigen sind (namentlich die Gelübde der Armut, der Enthaltsamkeit und des Gehorsams).

Die Eingliederung in das Opus Dei trennt nicht vom bisherigen Leben: Der bzw. die Betreffende geht derselben Arbeit nach und pflegt dasselbe Sozialleben wie zuvor. Ja, die Berufung zum Opus Dei besteht gerade darin, Gott im Alltäglichen zu finden – zu Hause, auf der Straße, in der Arbeit –, und den anderen vor Augen zu führen, wie anziehend ein Leben ist, in dem Gott einen Platz hat.

Aus diesem Grund regt das Opus Dei seine Gläubigen dazu an, inmitten der kleinen Dinge jeden Tages – den Mühen, den Widerwärtigkeiten, der Routine – die Heiligkeit zu suchen und sie andere suchen zu helfen. Als normale katholische Gläubige leben die Angehörigen des Opus Dei ihre Berufung in schlichter Natürlichkeit. Sie stellen ihre Zugehörigkeit zur Prälatur nicht unbedarft zur Schau, verbergen sie aber auch nicht. Ihre tägliche Arbeit und ihr Einsatz bei der Weitergabe des christlichen Glaubens sollen der erste Ausdruck ihrer Bindung an Gott sein.

Die Berufung zum Opus Dei besteht darin, Gott im Alltäglichen zu finden – zu Hause, auf der Straße, in der Arbeit –, und den anderen vor Augen zu führen, wie anziehend ein Leben ist, in dem Gott einen Platz hat.

VERPFLICHTUNGEN

Im Opus Dei erhält man in verschiedenen Kursen geistliche, lehrmäßige und apostolische Bildung. Diese ist den Umständen und Bedürfnissen der Einzelnen angepasst. Die philosophische und theologische Bildung folgt den Vorgaben der katholischen Kirche.

Als Angehörige/r des Opus Dei hält man sich an einen sog. geistlichen Lebensplan, d.h. an bestimmte Zeiten der Begegnung mit Gott. Dies umfasst in der Regel den Besuch der Hl. Messe, die Kommunion, den häufigen Empfang des Bußsakraments, die Lektüre der Heiligen Schrift und anderer geistlicher Texte, das Gebet des Rosenkranzes und eine Zeit des betrachtenden Gebetes.

Durch ein frohes Leben als Frucht der Hingabe an Gott und die anderen möchte man das Kreuz Christi umarmen, das sich oftmals am Tag zeigt. Die Angehörigen des Opus Dei wissen zudem um die Verantwortung jedes Christen, die Botschaft Christi in ihrem Umfeld zu verbreiten. Dieser „apostolische Verantwortungssinn“ ist ein wesentlicher Teil der christ­lichen Berufung und deshalb auch der Berufung zum Opus Dei.

Das Opus Dei ermuntert seine Angehörigen, diese Engagements in voller Freiheit anzunehmen und zu leben.

EINGLIEDERUNG

Wer um die Aufnahme in das Opus Dei nachsucht, tut dies auf Grund einer göttlichen Berufung. Diese besteht in einer spezifischen Konkretisierung der mit der Taufe erhaltenen christlichen Berufung, nämlich darin, gemäß dem Geist, den der hl. Josefmaria von Gott empfangen hat, die Heiligkeit zu suchen und am Auftrag der Kirche teilzunehmen.

Der Beitritt zum Opus Dei setzt einerseits voraus, dass die oder der Betreffende aus freiem Willen und in der Überzeugung um die Aufnahme bittet, dazu eine Berufung erhalten zu haben. Andererseits müssen die zuständigen Leiter/innen der Prälatur den Antrag annehmen. Beides setzt in der Regel einen längeren Prozess gründlichen gegenseitigen Kennenlernens voraus: Der formlose Aufnahmeantrag wird schriftlich gestellt und frühestens nach sechs Monaten mit der Zulassung (Admission) beantwortet.

Nach Ablauf von mindestens weiteren zwölf Monaten kann die oder der Betreffende auf begrenzte Zeit in die Prälatur aufgenommen werden, und zwar durch eine beiderseitige, formelle Erklärung, die jährlich erneuert werden muss. In Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht kann dem Opus Dei nicht beitreten, wer nicht volljährig, d.h. unter achtzehn Jahre alt ist. Eine endgültige Aufnahme ist frühestens nach fünfmaliger Vertragserneuerung möglich, d. h. mindestens fünf Jahre nach dem ersten befristeten Beitritt und daher in einem Alter von nicht weniger als 23 Jahren.

Mit der Aufnahme verpflichtet sich die Prälatur, das neue Mitglied eingehend im katholischen Glauben und im Geist des Opus Dei zu bilden und durch ihre Priester seelsorglich zu betreuen.

Das Mitglied unterstellt sich der Jurisdiktion des Prälaten in dem, was sich auf das Ziel der Prälatur bezieht, sowie den Normen, nach denen diese organisiert ist.

Die Bindung an die Prälatur endet, wenn die Vertragsfrist ausläuft, oder im Einvernehmen mit der Leitung auch früher, falls der oder die Betreffende dies wünscht. Mit dem Austritt aus der Prälatur erlöschen die gegenseitigen Rechte und Pflichten.