Pressemitteilung des spanischen Informationsbüros vom 16. Juli 2020

Abschluss des kirchlichen Prozesses gegen einen Priester der Prälatur

Im August 2018 erhielt die Prälatur Opus Dei in Spanien eine Anzeige gegen den Priester der Prälatur Manuel Cociña wegen sexuellen Missbrauchs in den Jahren 2002 und 2003 in Sevilla, Spanien. Der Anzeigeerstatter war zu dieser Zeit bereits erwachsen.

Im September 2018 ordnete der Regionalvikar des Opus Dei in Spanien eine Voruntersuchung an. Zugleich wurde als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, dass der Priester seine pastorale Tätigkeit ausschließlich im Bereich des Zentrums der Prälatur ausüben durfte, in dem er unter Erwachsenen wohnt, die sämtlich über dreißig Jahre alt sind.

Im Dezember wurde die Akte über die Untersuchung an den Heiligen Stuhl (Kongregation für die Glaubenslehre) weitergeleitet. Das anschließend von der Kongregation angeordnete Strafverfahren wurde nach Abwägung der vorgelegten Beweise mit einer Verurteilung wegen sogenannter Sollizitation abgeschlossen, d.h. wegen sexueller Übergriffe im Rahmen der sakramentalen Beichte (vgl. Kodex des Kanonischen Rechts, Kanon 1387). Nachdem die Berufungsfrist verstrichen war, ist das Urteil gestern, am 15. Juli 2020, rechtskräftig geworden (vgl. Kodex des Kanonischen Rechts, Kanon 1737). Es wurden die folgenden kirchlichen Strafen verhängt:

a) 5 Jahre Verbot der Predigt sowie der Spendung von Sakramenten und Sakramentalien mit Ausnahme privater Messfeiern (CIC, 1336 § 1,3 y 1387).

b) Wenn dieses Straf-Verbot der Ausübung des Priesteramts abgelaufen ist, bleibt seine priesterliche Tätigkeit für weitere 5 Jahre auf den Bereich des Zentrums der Prälatur beschränkt, in dem er wohnhaft ist.

Im Verlauf der Untersuchungen und des Prozesses haben außer dem Anzeigeerstatter zwei weitere Erwachsene von kirchenrechtlich verwerflichen Handlungen des Priesters berichtet. Minderjährige sind nicht involviert.

Der Vertreter der Prälatur für dieses Verfahren stand über die gesamte Dauer des Prozesses mit dem Anzeigeerstatter in Verbindung.

Die Prälatur kommt über das Erzbistum Santiago de Chile für die medizinischen und psychologischen Aufwendungen des Anzeigeerstatters auf.

Das Opus Dei in Spanien bittet um Verzeihung für das Leid, das den Opfern zugefügt wurde und bedauert es zutiefst. Wir bitten Gott, dass er den Betroffenen Trost und Heilung schenken möge, und wir bitten um Gebet für sie und auch für den genannten Priester.

Das Original der Pressemeldung in spanischer Sprache