Thema 9. Der Mensch, als Mann und Frau erschaffen

Jeder Mensch ist Person. Die Gleichheit der Personen muss sich in der Achtung des Einzelnen und der gesellschaftlichen Gruppen ausdrücken. Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind ungerecht. Die Ehe ist ein Band, das Mann und Frau als Gatten miteinander verbindet. Die Kirche verlangt, Personen mit homosexuellen Neigungen mit Achtung, Mitleid und Feingefühl anzunehmen.

Nur Gott ist Fülle, nur er ist aus sich selbst. Alle geschaffenen Wesen ehren Gott durch ihre Existenz und spiegeln seine Herrlichkeit durch die Harmonie und Schönheit des Ganzen wider. Der Kilimandscharo und die Steppen Sibiriens, der Amazonas und der Indische Ozean, die Korallenriffe von Australien und die Unermesslichkeit des Weltalls geben Gott Ehre. Tiere und Pflanzen verherrlichen Gott außerdem durch ihr Leben, ihre Bewegung, ihre Entwicklung, ihre Neigung zu der ihnen entsprechenden Vollkommenheit: von den einfachsten bis zu den kompliziertesten Formen des Lebens.

Der Mensch ist jedoch nicht ein Wesen mehr in der Skala der Schöpfung. „Von allen sichtbaren Geschöpfen ist einzig der Mensch ’fähig, seinen Schöpfer zu erkennen und zu lieben’ (GeS 12,3); er ist ’auf Erden das einzige Geschöpf ... das Gott um seiner selbst willen gewollt hat’ (GeS 24,3)“ (Katechismus, 356). Die Tatsache, dass wir Herren unserer Akte sein können, markiert einen wesentlichen und nicht bloß graduellen Unterschied.

Die Struktur des menschlichen Wesens weist eine Zusammensetzung von Materie und Geist auf, die ein einziges Subjekt bilden. Der Mensch ist demnach kein „Nebeneinander von zwei entgegengesetzten Elementen“, sondern die Verbindung von zwei Koprinzipien in einer einzigen Substanz, so dass „der Leib des Menschen an der Würde des Seins ’nach dem Bilde Gottes’ teilhat: er ist eben deswegen menschlicher Leib, weil er durch die geistige Seele beseelt wird. Die menschliche Person ist als ganze dazu bestimmt, im Leibe Christi zum Tempel des Geistes zu werden (vgl. 1 Kor 6,19-20; 15,44-45)“ (Katechismus, 364).

Diese ontologische Realität – unsere Natur – macht den Menschen fähig zu Erkenntnis und Liebe; deshalb können wir den Kosmos beherrschen, haben wir Selbstbewusstsein, nehmen wir wahr, dass auch die anderen ein einzigartiges „Ich“ sind, können wir Gott entdecken, Umgang mit ihm haben und ihn lieben, ihn zum Ziel wählen und unser Leben auf seine Verherrlichung ausrichten, indem wir seinen Willen erfüllen.

„Gott hat alles für den Menschen erschaffen (vgl. GeS, 12,1; 24,3; 39,1), aber der Mensch selbst ist erschaffen worden, um Gott zu dienen, ihn zu lieben und ihm die ganze Schöpfung darzubringen“1 (Katechismus, 358). Zusammenfassend: Der Mensch wurde von Gott als Leib und Geist geschaffen, damit er ihn verherrliche, indem er durch seine Liebe alle materiellen und geistigen Wirklichkeiten auf ihn hinordne.

Menschenwürde, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

„Weil er nach dem Bilde Gottes geschaffen ist, hat der Mensch die Würde, Person zu sein; er ist nicht bloß etwas, sondern jemand“ (Katechismus, 357). Deshalb ist die Beziehung des Menschen zum Kosmos, zu den anderen Personen und zu Gott eine ganz besondere, verschieden von allen anderen sichtbaren Geschöpfen: mit der Einmaligkeit eines Subjekts, das einzigartig ist und fähig, frei zu lieben. So versteht man, dass nur das Ziel, für das der Mensch geschaffen worden ist – die Liebe zu Gott und den anderen –, seine Größe begründet und „den Hauptgrund für seine Würde“ darstellt (Katechismus, 356).

Zugleich ist diese innere Würde der menschlichen Person das Fundament, auf dem die radikale Gleichheit aller in ihrem Sein und in ihrer Handlungsfreiheit beruht. „Zur Achtung der menschlichen Person gehört auch die Achtung der Rechte, die sich aus ihrer Würde als Geschöpf ergeben“ (Katechismus, 1930)2.

In der Tat: Jeder Mensch ist Person, ist jemand. Allen sind Ursprung und Ziel sowie die Mittel zu seiner Erreichung gemeinsam. Individuelle oder soziale Merkmale, Kultur, Alter, Gesundheit usw. können nicht bewirken, dass der Mensch aufhört, Person zu sein, oder an seiner Personwürde etwas ändern: ein menschlicher Embryo, ein Kind, der Grad der Bildung, Reichtum oder Armut, gesellschaftlicher Status, Gesundheit oder Krankheit, Leben an diesem oder jenem Ort, in dieser oder jener geschichtlichen Epoche usw.

Alle diese Umstände können das Subjekt kennzeichnen, ändern aber in keiner Weise sein Personsein3. Der Mensch ist Person, einfach weil er Mensch ist.

Außerdem ist der Mensch ein wesentlich relationales Subjekt, denn die ganze Struktur seines Seins wurde für die Liebe „entworfen“, und die Liebe setzt eine Neigung zu einer bindenden und positiven Beziehung zu Gott und den anderen personalen Wesen voraus. Darin liegt ein weiterer Grund für die Gleichheit der Personen, die in der Achtung des Einzelnen und der Gemeinschaften zum Ausdruck kommen muss.

Diskriminierung wird dagegen als „ausschließende Selektion“ definiert oder auch als ungleiche Behandlung von Personen oder Gemeinschaften aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen, wegen des Geschlechts, des Alters, der physischen oder geistigen Verfassung usw. Es liegt also eine ungerechte Ungleichbehandlung vor, nicht eine differenzierende4. Gleiches verschieden zu behandeln, ist ungerecht; und ebenso ungerecht ist es, Verschiedenes zu behandeln, als wäre es gleich. Diskriminierung in ihrer allgemeinen negativen Bedeutung ist nie zu rechtfertigen.

Der Rassismus ist eine Form der Verherrlichung eines Volkes (Götzendienst5), der einer Rasse überlegene Qualitäten und exklusive Rechte zuschreibt und die anderen Rassen als ihrem Wesen nach minderwertiger, weniger würdig und von bestimmten Rechten ausgeschlossen ansieht. Er kann auch in nur negativer Form auftreten: als Verweigerung der Achtung und der Rechte, die jedermann und jeder Personengruppe geschuldet sind (z.B. Antisemitismus, Missachtung der Zigeuner usw.); letztlich als Einschätzung einer Rasse als minderwertig.

Fremdenfeindlichkeit besteht in Hass, Ablehnung oder Feindseligkeit Ausländern gegenüber. Auch hier liegt negative und ausschließende Selektion vor: Nichtanerkennung der geschuldeten Würde und gegebenenfalls Verweigerung von Grundrechten. Sie ist besonders schwerwiegend, wenn sie sich gegen die Schwächsten richtet, wie zum Beispiel die Migranten oder Flüchtlinge.

Ungerecht sind auch alle Diskriminierungen, die die Achtung vor dem Leben beseitigen oder beschränken: zum Beispiel durch die Beanspruchung des Rechts, darüber zu entscheiden, welches Leben wertvoll ist und welches nicht, oder das Personsein von zusätzlichen Bedingungen abhängig zu machen (bei physischer oder psychischer Behinderung, wegen Alter oder Gesundheit usw.). Ungerecht sind auch Diskriminierungen, die aufgrund akzidenteller Unterschiede Pflichten auferlegen oder Rechte beschneiden. „Jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muss überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht“ (GeS, 29)6.

Die anthropologische Dimension der Sexualität

„Mann und Frau sind erschaffen, das heißt gottgewollt in vollkommener Gleichheit einerseits als menschliche Personen, andererseits in ihrem Mannsein und Frausein. ’Mann sein’ und ’Frau sein’ ist etwas Gutes und Gottgewolltes (…). Beide, der Mann und die Frau, sind in gleicher Würde ’nach Gottes Bild’. In ihrem Mannsein und ihrem Frausein spiegeln sie die Weisheit und Güte des Schöpfers wider“ (Katechismus, 369)7.

Die Person hat eine „geschlechtliche Dimension“, die sie ganz umfasst und prägt: die Person „ist“ Frau oder „ist“ Mann in allen Aspekten ihres Lebens: biologisch, psychisch und geistig8. Die radikale Gleichheit ergibt sich aus der Tatsache, „eine menschliche Person zu sein“; der Unterschied liegt in „der Weise“, eine menschliche Person zu sein. Frau und Mann sind „verschiedene Darstellungen“ derselben und einzigen personalen Realität, die auf eine besondere Gemeinschaft ausgerichtet ist9.

Die Heterosexualität als Realität zu behaupten, heißt den natürlichen Unterschied zwischen Frau und Mann anerkennen. Beide sind gleich als Personen, aber sie sind auf verschiedene Weise Person. Diese Gleichheit und Verschiedenheit ermöglicht eine zwischenmenschliche Beziehung besonderer Art, in der jeder Teil beiträgt und empfängt, woraus sich eine ergänzende Bereicherung und die Möglichkeit ergibt, gemeinsam Prinzip der Zeugung zu werden. Die natürliche Zuneigung zwischen Mann und Frau führt, da es sich um menschliche Personen handelt, zu einer spezifischen Form der Liebe –der ehelichen Liebe nämlich –, die eine gegenseitige Hingabe und Annahme der Personen gerade in ihrer Verschiedenheit voraussetzt. Die Ehe ist keine legitimierte Form sexuellen Zusammenlebens, sondern ein Band wechselseitiger Zugehörigkeit als Gatte und Gattin (auch „Konjugalität“ genannt10) und damit potentieller Vater- bzw. Mutterschaft11. Dass diese Vereinigung eine ausschließliche und dauernde sein muss, ist außerdem eine Forderung der Würde der Kinder, die aus ihr hervorgehen können, sowie ihrer Pflege und Erziehung.

Eine ungleiche Behandlung der Frau oder des Mannes wegen ihres Geschlechts widerspricht eindeutig der Würde der Person. Eine differenzierte Unterscheidung der Frau (oder gegebenenfalls des Mannes) ist dagegen erlaubt und legitim, wenn sie auf eine spezifische Situation abzielt oder eine ungerechte Ungleichheit unter bestimmten gesellschaftlichen Umständen beheben will. Und sie ist erlaubt, weil auf gerechte Weise versucht wird, ein vorhandenes Ungleichgewicht, das ungerecht war, zu beseitigen.

Die Studien über den Unterschied der Geschlechter und den Umgang damit sind quantitativ und qualitativ fortgeschritten und haben interessante Ergebnisse gebracht. Gewisse Ableger der Gendertheorie nehmen, was diesen Unterschied betrifft, einen radikalen Bruch zwischen Natur und Verhalten an. Sie behaupten, dass das Geschlecht als solches nicht existiert, sondern ein reines Kulturprodukt ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist es natürlich nicht notwendig, die Frage nach der Gleichheit von Frau und Mann zu stellen, da der Unterschied (das Geschlecht) als solcher nicht existiert: Es gibt nur biologische Merkmale, aber diese sind Teil der natürlichen Neutralität des menschlichen Körpers und müssen der Freiheit des Einzelnen zu Diensten sein; alles andere wäre diskriminierend und künstlich. Deshalb besteht nach dieser Auffassung die erste Entfremdung im personalen Bereich darin, eine „reale Verschiedenheit“ von Mann und Frau anzunehmen, aus der sich dann notwendig die Forderung nach der heterosexuellen Ehe und der monogamen Familie ergibt. Mit der Abschaffung dieser Entfremdung müsste dann auch die Fortpflanzung von der Vereinigung Mann-Frau abgekoppelt und die Mutterschaft selbst (weil sie die Frau bestraft) abgeschafft werden. Die aus der Abstammung sich herleitenden Beziehungen der Verwandtschaft müssten verschwinden.

Nach dieser Auffassung stehen die körperlichen Charakteristika je nach Wunsch zur freien Verfügung des Einzelnen und können daher jederzeit verändert werden. Ich bin das, was ich zu sein wünsche; andere Kriterien gibt es nicht. Ich kann einen Körper mit männlichen Merkmalen haben und mich als Frau fühlen, oder homosexuell, bisexuell bzw. transsexuell sein wollen usw. Alle Möglichkeiten des eigenen Willens sind offen und gleich legitim, weil es keine objektive Realität gibt, die sie begrenzt. All das steht im Widerspruch zu den Lehren der Kirche über die Struktur des Menschen: Einheit von Materie und Geist, Sinn der geschlechtlichen Leiblichkeit, Komplementarität von Frau und Mann, Freiheit, Bindung, eheliche Liebe, eheliche Vereinigung und Familie usw.

Die (männliche oder weibliche) Homosexualität ist eine ausschließliche oder vorherrschende Hinneigung zu Personen desselben Geschlechts. Sie kann Resultat vieler Variablen sein, darunter die psychologischen Merkmale der Person und ihre Biografie12. Die kirchliche Überlieferung hat „stets erklärt, dass ’die homosexuellen Akte in sich nicht in Ordnung sind’ (CDF, Persona humana, 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen“ (Katechismus, 2357).

„Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt. Sie haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen“ (Katechismus, 2358).

Das Apostolische Schreiben Amoris laetitia unterstreicht die unbedingte Liebe Christi zu allen Personen ohne Ausnahme und wiederholt, dass „jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll und sorgsam zu vermeiden ist, ihn in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen oder ihm gar mit Aggression und Gewalt zu begegnen. In Bezug auf die Familien kommt es hingegen darauf an, eine respektvolle Begleitung zu gewährleisten, damit diejenigen, welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen Hilfen bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen und ganz zu erfüllen“ (Amoris laetitia, 250).

Die Kirche erinnert darüber hinaus daran, dass „homosexuelle Menschen zur Keuschheit gerufen sind. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich - vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft -‚ durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern“ (Katechismus, 2359). Auch sie erreicht also der Ruf zur Keuschheit, der an alle Christen ergeht.

In Bezug auf die beabsichtigte Gleichstellung dieser Verbindungen mit der Ehe stellt die Kirche fest, dass „es keinerlei Fundament dafür gibt, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“ (Amoris laetitia, 251). Es handelt sich nicht um ein Verbot der Kirche oder eine Strafverfügung. Es geht darum klarzustellen, dass diese Verbindungen weder der ehelichen Gemeinschaft gleichgestellt werden können noch es gerecht ist, ihnen dieselben Wirkungen zuzuschreiben, denn es besteht kein Gattenverhältnis (das die Verschiedenheit der Geschlechter voraussetzt), noch können jene, die zusammenleben, gemeinsames Prinzip der Zeugung sein.

Juan Ignacio Bañares

Bibliografie

Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 356-373; 1930; 2113; 2357-2359.


1 Der Punkt des Katechismus fährt mit einem eindrucksvollen Zitat des hl. Johannes Chrysostomus fort: „Welches ist das Wesen, das in solchem Ansehen geschaffen ist? Es ist der Mensch, die große, bewundernswerte lebendige Gestalt, die in den Augen Gottes wertvoller ist als alle Geschöpfe. Es ist der Mensch; für ihn sind der Himmel und die Erde und das Meer und die gesamte Schöpfung da. Auf sein Heil legt Gott so sehr Wert, dass er sogar seinen eingeborenen Sohn für ihn nicht verschont hat. Gott zögerte ja nicht, alles ins Werk zu setzen, um den Menschen zu ihm aufsteigen und zu seiner Rechten sitzen zu lassen“ (Johannes Chrysostomus, serm. in Gen. 2,1).

2 „Diese Rechte leiten sich nicht von der Gesellschaft ab und sind von ihr anzuerkennen. Sie bilden die Grundlage für die sittliche Berechtigung jeder Autorität. Eine Gesellschaft, die diese Rechte mit Füßen tritt oder sich weigert, sie in ihrer positiven Gesetzgebung anzuerkennen, untergräbt ihre eigene sittliche Rechtmäßigkeit (vgl. Pacem in terris, 65)“ (Katechismus, 1930).

3 ,,Wunderbare Schau, die uns das Menschengeschlecht sehen lässt in der Einheit eines gemeinsamen Ursprungs in Gott ... in der Einheit der Natur, bei allen gleich gefügt aus stofflichem Leib und geistiger, unsterblicher Seele; in der Einheit des unmittelbaren Ziels und seiner Aufgabe in der Welt; in der Einheit der Siedlung auf dem Erdboden, dessen Güter zu nutzen alle Menschen naturrechtlich befugt sind, um so ihr Leben zu erhalten und zu entwickeln; in der Einheit des übernatürlichen Endziels, Gottes selbst, nach dem zu streben alle verpflichtet sind; in der Einheit der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen; ... in der Einheit des Loskaufs, den Christus für alle gewirkt hat“ (Pius XII., Enz. Summi Pontificatus, 3; vgl. NA, 1)“ (Katechismus, 360).

4 Es ist erlaubt, Verschiedenes verschieden zu betrachten; in diesem Sinn kann man von einer „positiven Differenzierung“ sprechen, wenn das Gemeinwohl eine solche verlangt oder es ratsam ist, eine bestimmte Gruppe besonders zu schützen oder zu begünstigen - wegen ihrer Schwäche (Alter, Gesundheit…), wegen besonderer Bedürfnisse (Migranten usw.) oder wegen des Nutzens, die eine bestimmte Einrichtung für das Gemeinwohl darstellt (z.B. steuerliche Erleichterungen für Ehe und Familie, Mutterschaftskarenz usw.). Im rechtlichen Bereich wird diese besondere Art des Schutzes „favor iuris“, rechtliche Begünstigung, genannt; sie ist nicht nur nicht ungerecht, sondern entspricht der Gerechtigkeit, die „jedem das Seine gibt“ und daher Verschiedenheit der zwischenmenschlichen Beziehungen in der Gesellschaft in Rechnung stellen muss.

5 „Götzendienst kommt nicht nur in den falschen Kulten des Heidentums vor. Er bleibt auch für den Glauben eine beständige Versuchung. Es ist Götzendienst, wenn der Mensch anstelle Gottes etwas Geschaffenes ehrt und verehrt, ob es sich nun um Götter oder Dämonen (z.B. im Satanismus) oder um Macht, Vergnügen, Rasse, Ahnen, Staat, Geld oder ähnliches handelt“ (Katechismus, 2113).

6 Zugleich sollen wir den Mitmenschen mit seinen Unterschieden und seiner Freiheit annehmen und lieben. Und wir sollen ihn lieben, auch wenn er Ansichten vertritt, die den unseren entgegengesetzt sind und sogar wenn er irrt… oder schlecht handelt. Wenn für andere kein Schaden entsteht, kann man ihn darauf aufmerksam machen, dass er schlecht handelt, aber man darf ihn nicht zum Guten zwingen. Diese Toleranz ist nicht Relativismus, denn sie bedeutet nicht, dass jede Auffassung oder jedes Verhalten gleichwertig ist, weil es keine Wahrheit und kein Gut und Böse gibt. Diese Toleranz gründet vielmehr auf der Achtung der Freiheit des Einzelnen (und der Gemeinschaften) und verlangt zugleich das Bemühen, die Wahrheit und das Gute zu verbreiten. Wir bleiben bei unserem Urteil über die Handlung der anderen, respektieren aber die Freiheit der Person.

7 „Gott ist keineswegs nach dem Bild des Menschen. Er ist weder Mann noch Frau. Gott ist reiner Geist, in dem es keinen Geschlechtsunterschied geben kann. In den ’Vollkommenheiten’ des Mannes und der Frau spiegelt sich jedoch etwas von der unendlichen Vollkommenheit Gottes wider: die Züge einer Mutter (vgl. Jes 49,14-15; 66,13; Ps 131,2-3) und diejenigen eines Vaters und Gatten (vgl. Hos 11,1-4; Jer 3,4-19)“ (Katechismus, 370)

8 Die Geschlechtlichkeit beschränkt sich beim Menschen nicht auf die Sexualmerkmale noch ist sie ein vorprogrammierter und notwendiger Impuls für die Reproduktion der Art wie bei den anderen Lebewesen.

9 „Der Leib, der die Weiblichkeit für die Männlichkeit und umgekehrt die Männlichkeit für die Weiblichkeit zum Ausdruck bringt, bekundet die Gegenseitigkeit und Gemeinschaft der Personen.“ (hl. Johannes Paul II., Generalaudienz, 9.1.1980, 4 in fine).

10 Das Wort kommt vom lateinischen Verb „coniugare“, was „verbinden“ bedeutet.

11 Johannes Paul II. kommentiert die Erschaffung von Mann und Frau nach Gen 2,24: „Der Leib, der durch die eigene Männlichkeit oder Weiblichkeit den beiden von Beginn an hilft (…), sich als Gemeinschaft von Personen zu begegnen, wird auf besondere Weise zum konstitutiven Element ihrer Vereinigung, wenn sie Gatte und Gattin werden“ (Generalaudienz, 21.11.1979, 3 in fine).

12 „Sie tritt in den Jahrhunderten und Kulturen in sehr vielfältigen Formen auf. Ihr psychischer Ursprung bleibt größtenteils unerklärt“ (Katechismus, 2357).

Juan Ignacio Bañares