Thema 25. Das christliche Leben: Gesetz und Gewissen

Das ewige Gesetz, das Naturgesetz, das Neue Gesetz bzw. Gesetz Christi, die menschlichen politischen und kirchlichen Gesetze sind sittliche Gesetze in einem sehr verschiedenen Sinn, auch wenn sie alle etwas gemeinsam haben. Das Gewissen formuliert die moralische Verpflichtung im Licht des Naturgesetzes; es ist „die unmittelbare Norm der persönlichen Sittlichkeit“. Um ein rechtes Gewissen zu bilden, ist es notwendig, die Vernunft in die Erkenntnis der Wahrheit einzuführen, wofür der Christ mit der Hilfe des

Um seine Güte und ewige Seligkeit mitzuteilen, wollte Gott vernünftige und freie Wesen schaffen (Engel und Menschen), denen er aus freien Stücken eine Teilhabe an der göttlichen Natur gewährt hat, die die Theologie heiligmachende Gnade nennt. Diese göttliche Gabe, die der Mensch durch den Glauben und die Taufe empfängt und die ihn zum Adoptivkind Gottes macht, ist anfangs wie ein Same, der sich entwickeln und wachsen soll, bis er nach dem Tod im ewigen Leben zur eschatologischen Fülle gelangt. Das christliche Leben ist das Leben des Menschen, der in Christus durch den Heiligen Geist Sohn Gottes geworden ist. Es beginnt mit der Taufe und dauert bis zum Eintritt in das ewige Leben. Die höchste sittliche Regel des christlichen Lebens ist dieser Heilsratschluss Gottes, den die Moraltheologie „das ewige Gesetz“ nennt.

Das ewige Gesetz und das natürliche Sittengesetz

Der Begriff „Gesetz“ ist ein analoger. Das ewige Gesetz, das Naturgesetz, das Neue Gesetz bzw. Gesetz Christi, die menschlichen politischen und kirchlichen Gesetze – sie alle sind sittliche Gesetze in einem sehr verschiedenen Sinn, auch wenn ihnen etwas gemeinsam ist.

Man nennt den Plan der göttlichen Weisheit, durch den die ganze Schöpfung zu ihrem Ziel geführt wird, das ewige Gesetz1. Insofern es sich auf das Menschengeschlecht bezieht, entspricht es dem ewigen Heilsratschluss Gottes, durch den er uns in Christus erwählt hat, „heilig und untadelig zu leben vor Gott; er hat uns aus Liebe im Voraus dazu bestimmt, seine Söhne zu werden durch Jesus Christus“2. Dieser Ratschluss ist die vollkommene Seligkeit des Menschen in der Gottesschau und in dieser Welt, auf eine noch unvollkommene Weise, das Leben der Vereinigung mit Christus, der immer unser Wohl will.

Gott führt jedes Geschöpf seinem Wesen entsprechend seinem Ziel zu. „Gott sorgt für die Menschen anders als für die Wesen, die keine Personen sind: nicht ’von außen’, durch die Gesetze der physischen Natur, sondern ’von innen’, durch die Vernunft, die, wenn sie mit Hilfe des natürlichen Lichts das ewige Gesetz Gottes erkennt, dadurch imstande ist, dem Menschen die rechte Richtung seines freien Handelns zu weisen.“3

Das natürliche Sittengesetz ist die Teilhabe am ewigen Gesetz im vernünftigen Geschöpf4. Den ewigen Plan Gottes, uns zur völligen Glückseligkeit zu führen, können wir an sich nicht erkennen, weil wir nicht sehen, was im Geist Gottes ist. Aber indem er uns ein Licht schenkt, das uns zu unterscheiden gestattet, was für uns gut und schlecht ist, erlaubt uns Gott, einen Teil seines ewigen Plans zu erkennen. Deshalb kann man sagen, dass das natürliche Sittengesetz „das ewige Gesetz selbst ist, das denen eingepflanzt ist, die die Vernunft gebrauchen, und sie auf das gebührende Tun und Ziel hinlenkt“5. Es ist daher ein göttliches (göttlich-natürliches) Gesetz. Was das natürliche Sittengesetz uns zu erkennen gibt, hat Gesetzeskraft als Stimme und Interpret der höchsten Vernunft Gottes, an der unser Geist teilhat und an die sich unsere Freiheit anschließt6. Es wird natürlich genannt, weil es im Licht der Vernunft besteht, das jeder Mensch von Natur aus besitzt.

Das natürliche Sittengesetz ist ein erster Schritt der Mitteilung des göttlichen Heilsratschlusses an das ganze Menschengeschlecht, dessen vollkommene Kenntnis nur durch die Offenbarung möglich wird. Dieser göttliche Ratschluss besteht, wie schon gesagt wurde, darin, dass wir alle die vollkommene Glückseligkeit in der Anschauung Gottes erreichen.

- Eigenschaften. Das natürliche Sittengesetz ist universal, weil es jede menschliche Person jeder Epoche betrifft7. Trotz der Verschiedenheit der Kulturen im Lauf der Geschichte behält die menschliche Vernunft ihre Einheit, die den Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen möglich macht, auch wenn er manchmal schwierig scheinen mag.

„Es ist unveränderlich und überdauert die geschichtlichen Veränderungen; in der Flut der Vorstellungen und der Sitten bleibt es bestehen und unterstützt ihren Fortschritt. Die Regeln, die es wiedergeben, bleiben dem Wesen nach gültig.“8 Die grundlegenden Prinzipien sind unveränderlich; wenn sie auf eine sich verändernde soziale Realität angewendet werden, können sie zu verschiedenen konkreten Anwendungen führen, wobei das Grundlegende gültig bleibt9.

Es ist verpflichtend, denn, um nach Gott zu streben, muss der Mensch frei das Gute tun und das Böse meiden; und dazu muss er das Gute vom Bösen unterscheiden können, was vor allem dank des Lichts der natürlichen Vernunft geschieht10. Die Einhaltung des natürlichen Sittengesetzes kann gelegentlich schwierig sein, ist jedoch nie unmöglich11.

- Die Erkenntnis des Naturgesetzes. Die Gebote des Naturgesetzes können von allen durch die Vernunft erkannt werden. Tatsächlich werden jedoch nicht alle seine Gebote von allen klar und unmittelbar erfasst12. Seine Kenntnis kann von den persönlichen Haltungen des Einzelnen abhängig sein, vom Einfluss des gesellschaftlichen und kulturellen Umfelds sowie von der empfangenen Erziehung. Das Naturgesetz ist gleichsam so natürlich, wie die Sprache natürlich ist. Jeder gesunde Mensch hat die Fähigkeit zu sprechen, aber tatsächlich wird er das je nach Bildungsniveau mehr oder weniger korrekt und elegant tun. Die natürliche Fähigkeit, Gut und Böse zu erkennen, muss angemessen gebildet werden, damit sie tatsächlich die ihr zugänglichen sittlichen Wahrheiten ganz erfasst.

Das positive göttliche Gesetz

Da in der gegenwärtigen Situation die Folgen der Sünde nicht total beseitigt wurden und in größerem oder geringerem Maß den Verstand verdunkeln können, sind die Gnade und die Offenbarung für den Menschen notwendig, damit die sittlichen Wahrheiten „von allen ohne Schwierigkeit, mit sicherer Gewissheit und ohne Beimischung eines Irrtums erkannt werden können“13. Die göttliche Offenbarung erfolgte stufenweise in einem geschichtlichen Prozess.

Das dem Mose von Gott gegebene Alte Gesetz „ist die erste Stufe des geoffenbarten Gesetzes. Seine sittlichen Vorschriften sind in den zehn Geboten zusammengefasst“14, die unmittelbare Schlussfolgerungen aus dem natürlichen Sittengesetz zum Ausdruck bringen. Der gesamte Heilsplan des Alten Bundes ist vor allem darauf ausgerichtet, das Kommen des Heilands vorzubereiten, anzukündigen und im Voraus anzudeuten15.

Das Neue Gesetz bzw. Gesetz des Evangeliums oder Gesetz Christi „ist die durch den Glauben an Christus gewährte Gnade des Heiligen Geistes. Die äußeren Vorschriften, von denen das Evangelium auch redet, bereiten auf diese Gnade vor oder bringen deren Wirkungen im Leben zum Tragen“16.

Das Hauptelement des Gesetzes Christi ist die Gnade des Heiligen Geistes, die den ganzen Menschen heilt und sich im Glauben äußert, der in der Liebe wirkt17. Es ist vor allem ein inwendiges Gesetz, das die innere Kraft gibt, zu erfüllen, was es lehrt. Es ist aber auch ein geschriebenes Gesetz, das in den Lehren des Herrn (in der Bergpredigt, in den Seligpreisungen usw.) und in der sittlichen Katechese der Apostel vorliegt. Es kann im Gebot der Liebe zusammengefasst werden. Dieses zweite Element ist jedoch nicht von zweitrangiger Bedeutung, denn die in die Herzen der Gläubigen ausgegossene Gnade des Heiligen Geistes führt notwendigerweise dazu, „nach dem Geist zu leben“, und kommt in den „Früchten des Geistes“ zum Ausdruck, die den „Werken des Fleisches“ entgegengesetzt sind18.

Die Kirche ist mit ihrem Lehramt authentische Interpretin des Naturgesetzes19. Diese ihre Sendung gilt nicht nur den Gläubigen, sondern – gemäß dem Auftrag Christi: euntes, docete omnes gentes20 – allen Menschen. Daraus resultiert die Verantwortung der Christen, das natürliche Sittengesetz zu lehren, denn durch den Glauben und mit der Hilfe des Lehramts erkennen sie es leicht und ohne Irrtum.

Die staatlichen Gesetze

Staatliche Gesetze sind die von den gesetzgebenden Organen des Staates erlassenen Normen, deren Ziel es ist, die notwendigen Forderungen des natürlichen Sittengesetzes zu promulgieren, auszulegen oder zu konkretisieren, um das Leben der Bürger im Bereich der politisch organisierten Gesellschaft zu ermöglichen und zu regeln21. Sie sollen hauptsächlich den Frieden und die Sicherheit garantieren, die Freiheit, die Gerechtigkeit, den Schutz der Grundrechte der Person und die öffentliche Sittlichkeit22.

Die Tugend der Gerechtigkeit schließt die moralische Verpflichtung ein, die gerechten zivilen Gesetze zu erfüllen. Die Schwere dieser Verpflichtung hängt ab von der größeren oder geringeren Bedeutung des Inhalts eines Gesetzes für das Gemeinwohl der Gesellschaft.

Ungerecht sind Gesetze, die dem natürlichen Sittengesetz oder dem Gemeinwohl der Gesellschaft widersprechen. Das sind konkret Gesetze,

1) die zu tun verbieten, was für die Bürger sittlich verpflichtend ist, oder die etwas gebieten, das ohne sittliche Schuld nicht getan werden kann;

2) die für das Gemeinwohl unerlässliche Güter positiv verletzen oder sie des geschuldeten Schutzes berauben: wie das Leben, die Gerechtigkeit, die Grundrechte der Person, Ehe und Familie usw.;

3) die nicht legitim promulgiert sind;

4) die Lasten und Vorteile ungleich bzw. unverhältnismäßig unter den Bürgern verteilen.

Die ungerechten zivilen Gesetze verpflichten nicht im Gewissen. Es besteht im Gegenteil die sittliche Pflicht, ihre Anordnungen – vor allem wenn sie aus den in 1) und 2) angegebenen Gründen ungerecht sind – nicht zu erfüllen, die persönliche Ablehnung zum Ausdruck zu bringen, nach Möglichkeit ihre Abänderung zu betreiben oder zumindest danach zu trachten, ihre negativen Auswirkungen zu vermindern. Gelegentlich wird man das Recht in Anspruch nehmen müssen, aus Gewissensgründen den Gehorsam zu verweigern23.

Die kirchlichen Gesetze und die Gebote der Kirche

Um die Menschen zu retten, hat Gott auch gewollt, dass sie eine Gesellschaft bilden24: die Kirche, gegründet von Jesus Christus und von ihm mit allen Mitteln ausgestattet, um ihr übernatürliches Ziel – das Heil der Seelen – zu erreichen. Zu diesen Mitteln gehört die gesetzgeberische Gewalt des Papstes für die Gesamtkirche und die der Diözesanbischöfe (sowie der ihnen gleichgestellten Autoritäten) für ihre jeweiligen Zirkumskriptionen. Der Großteil der Gesetze für die Gesamtkirche ist im Kodex des Kanonischen Rechts enthalten. Es gibt einen Kodex für die Gläubigen des lateinischen Ritus und einen Kodex für die Gläubigen der östlichen Riten.

Die kirchlichen Gesetze begründen eine wahre sittliche Verpflichtung25, die je nach dem Gewicht der Materie schwer oder leicht sein kann.

Die allgemeinsten Kirchengebote sind: 1. an Sonntagen und gebotenen Feiertagen an einer ganzen Messe teilzunehmen26; 2. die Todsünden mindestens einmal im Jahr sowie in Todesgefahr zu beichten, um dann die Kommunion zu empfangen27; 3. wenigstens einmal im Jahr, und zwar zur österlichen Zeit, zu kommunizieren28; 4. an den von der Kirche festgelegten Tagen zu fasten bzw. sich des Genusses von Fleischspeisen zu enthalten29; 5. die Kirche in ihren Bedürfnissen zu unterstützen30.

Das Gewissen

„Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft, in welchem der Mensch erkennt, ob eine konkrete Handlung, die er beabsichtigt, gerade ausführt oder schon getan hat, sittlich gut oder schlecht ist“31. Das Gewissen drückt „die sittliche Verpflichtung im Lichte des Naturgesetzes aus: Es ist die Verpflichtung, das zu tun, was der Mensch durch seinen Gewissensakt als ein Gutes erkennt, das ihm hier und jetzt aufgegeben ist“32. So kann uns zum Beispiel am Ende des Tages bei der Gewissenserforschung bewusst werden, dass etwas, das wir gesagt haben, ein Verstoß gegen die Liebe war. Oder das Gewissen kann uns, bevor wir etwas tun, erkennen lassen, dass die geplante Handlung das Recht eines Menschen verletzen würde und daher ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit wäre.

Das Gewissen ist „die unmittelbar maßgebliche Norm der persönlichen Sittlichkeit“33. Man handelt daher moralisch böse, wenn man gegen das Gewissen handelt. Diese Rolle als nächste sittliche Norm kommt dem Gewissen nicht zu, weil es die höchste Norm ist34, sondern weil es für die Person einen letzten, unausweichlichen Charakter hat: „Das Urteil des Gewissens bestätigt ’abschließend’ die Übereinstimmung eines bestimmten konkreten Verhaltens mit dem Gesetz“35. Wenn jemand, nachdem er ein Problem mit allen ihm verfügbaren Mitteln geprüft hat, mit Sicherheit urteilt, gibt es keine höhere Instanz – ein Gewissen des Gewissens oder ein Urteil über das Urteil –, weil es sonst ins Unendliche weiterginge.

Man spricht von einem rechten oder wahren Gewissen, wenn es die moralische Qualität einer Handlung wahrheitsgemäß beurteilt; und von einem irrenden Gewissen, wenn es die Wahrheit verfehlt und eine Handlung, die in Wirklichkeit schlecht ist, als gut einstuft, oder umgekehrt. Die Ursache des Gewissensirrtums ist die Unwissenheit. Sie ist unüberwindlich (und schuldlos), wenn sie die Person so sehr beherrscht, dass diese keine Möglichkeit hat, den Irrtum zu erkennen und zu beseitigen; sie ist dagegen überwindlich (und schuldhaft), wenn der Irrtum erkannt und überwunden werden könnte, aber bestehen bleibt, weil die Person nicht die Mittel einsetzen will, um ihn zu überwinden36. Das schuldhaft irrige Gewissen entschuldigt nicht von Sünde; es kann sie sogar erschweren.

Das Gewissen ist sicher, wenn es das Urteil mit der moralischen Gewissheit fällt, nicht zu irren. Man nennt eswahrscheinlich, wenn es einen Irrtum für möglich, aber seine Richtigkeit für wahrscheinlicher hält. Man bezeichnet es als zweifelnd, wenn die Wahrscheinlichkeit des Irrtums gleich groß oder größer ist als die Möglichkeit der Wahrheit des Urteils. Schließlich nennt man es perplex, wenn man nicht zu urteilen wagt, weil man denkt, dass sowohl die Begehung als auch die Unterlassung einer Handlung Sünde ist.

Praktisch darf man nur dem sicheren und wahren Gewissen folgen sowie dem sicheren unüberwindlich irrigen Gewissen37. Wenn man im Gewissen zweifelt, darf man nicht handeln, sondern muss den Zweifel durch Gebet, Studium, Beratung usw. beseitigen.

Die Bildung des Gewissens

Die mit unüberwindlicher Unwissenheit gesetzten sittlich schlechten Handlungen sind für den, der sie verübt, und vielleicht auch für andere schädlich; auf jeden Fall können sie zu einer größeren Verdunkelung des Gewissens beitragen. Deshalb ist es dringend notwendig, das Gewissen zu bilden38.

Um sich ein rechtes Gewissen zu bilden, muss die Vernunft zur Erkenntnis der Wahrheit geführt werden – wofür der Christ mit der Hilfe des Lehramts der Kirche rechnet – und muss der Wille und die Affektivität durch die Übung der Tugenden erzogen werden39. Das ist eine Aufgabe für das ganze Leben40.

Für die Bildung des Gewissens ist die Demut besonders wichtig, die durch die Aufrichtigkeit vor Gott und die geistliche Leitung erreicht wird41.

Ein gut gebildetes Gewissen benötigt die Übung der sittlichen Tugend der Epikie. Die Epikie führt dazu, dass man beim Handeln vom Buchstaben des Gesetzes abweicht, wenn man vor einer Situation steht, die nicht von der allgemeinen und einfachen Formulierung des Gesetzes vorgesehen ist, und das Handeln nach dem Gesetz schlecht oder schädlich wäre. Wenn etwa die Polizei bestimmt, dass man die internationale Zone eines Flughafens nur durch die dafür bestimmten Türen betreten und verlassen darf, betrifft das das gewöhnliche Verhalten. Aber es ist klar, dass im Fall eines Erdbebens, das die Zugänge zerstört und die Verwendung dieser Türen verhindert, die dort eingeschlossenen Personen fliehen sollen, wo es ihnen möglich ist. Die allgemeinen Anordnungen der Autorität beziehen sich auf das gewöhnliche Verhalten und nicht auf außergewöhnliche Umstände, die niemand voraussehen kann.

Angel Rodríguez Luño

Grundlegende Bibliografie

Katechismus der Katholischen Kirche, 1730-1742, 1776-1794 und 1950-1974.

Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6.8.1993, 28-64.

Empfohlene Lektüre

Hl. Josefmaria Escrivá, Das Gottesgeschenk unserer Freiheit, in Freunde Gottes 23-38.


1 Vgl. hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, I-II, q. 93, a. 1 c; II. Vatikanisches Konzil, Dignitatis humanae, Nr. 3.

2 Eph 1,4-5.

3 Hl. Johannes Paul II., Veritatis splendor, 6.8.1993, Nr. 43.

4 Vgl. ebd.; hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, I-II, q. 91, a. 2.

5 Vgl. hl. Johannes Paul II., Veritatis splendor, Nr. 44.

6 Vgl. ebd.

7 Vgl. Katechismus, Nr. 1956.

8 Ebd., Nr. 1958.

9 „Die Anwendung des natürlichen Sittengesetzes ist vielfältig; sie kann ein Nachdenken erfordern, das die je nach Ort, Zeit und Umständen vielfach verschiedenen Lebensbedingungen berücksichtigt. Dennoch bleibt in der Mannigfaltigkeit der Kulturen das natürliche Gesetz eine Regel, welche die Menschen untereinander verbindet und ihnen über die unvermeidlichen Unterschiede hinaus gemeinsame Grundsätze auferlegt“ (Katechismus, Nr. 1957).

10 Vgl. hl. Johannes Paul II., Veritatis splendor, Nr. 42.

11 Vgl. ebd., Nr. 102.

12 Vgl. Katechismus, Nr. 1960.

13 Pius XII., Humani generis: DS 3876; vgl. Katechismus, Nr. 1960.

14 Katechismus, Nr. 1962.

15 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dei Verbum, Nr. 15.

16 Hl. Johannes Paul II., Veritatis splendor, Nr. 24. Vgl. hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, I-II, q. 106, a. 1 c und ad 2.

17 Vgl. hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, I-II, q. 108, a. 1.

18 Vgl. Gal 5,16-26.

19 Vgl. Katechismus, Nr. 2036.

20 Mt 28,19.

21 Vgl. hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, I-II, q. 95, a. 2; Katechismus, Nr. 1959.

22 Vgl. hl. Johannes Paul II., Evangelium vitae, 25.3.1995, Nr. 71.

23 Vgl. Katechismus, Nr. 2242-2243; hl. Johannes Paul II., Evangelium vitae, Nr. 72-74.

24 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, Nr. 9.

25 Vgl. Konzil von Trient, Canones über das Sakrament der Taufe, 8: DS 1621.

26 Vgl. Katechismus, Nr. 2042.

27 Vgl. ebd.

28 Vgl. ebd.

29 Vgl. ebd., Nr. 2043.

30 Vgl. ebd.

31 Katechismus, Nr. 1778.

32 Hl. Johannes Paul II., Veritatis splendor, Nr. 59.

33 Ebd., Nr. 60.

34 Vgl. ebd.

35 Ebd., Nr. 59.

36 Vgl. ebd., Nr. 62; II. Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 16.

37 Das sichere unüberwindlich irrende Gewissen ist nicht auf absolute Weise sittliche Norm. Es verpflichtet nur, solange der Irrtum bestehen bleibt. Und es tut es nicht aus sich selbst. Die verpflichtende Kraft des Gewissens leitet sich von der Wahrheit ab, weshalb das irrende Gewissen nur in dem Maß verpflichten kann, als es sich subjektiv und unüberwindlich als wahr betrachtet. In Bezug auf sehr wichtige Materien (Mord usw.) ist es sehr schwierig, dass ein Gewissensirrtum schuldlos ist.

38 Vgl. Katechismus, Nr. 1783.

39 Vgl. hl. Johannes Paul II., Veritatis splendor, Nr. 64.

40 Vgl. Katechismus, Nr. 1784.

41 „Die geistliche Leitung darf nicht darauf hinauslaufen, Menschen ohne eigenes Urteilsvermögen heranzubilden, die sich darauf beschränken auszuführen, was andere ihnen sagen. Im Gegenteil: der Sinn der geistlichen Leitung besteht gerade darin, die eigene Urteilsfähigkeit zu stärken; und ein eigenes, unabhängiges Urteil setzt charakterliche Reife, ausreichende Kenntnis der christlichen Lehre, Feinfühligkeit und Willensstärke voraus“ (hl. Josefmaria, Gespräche mit Msgr. Escrivá de Balaguer, Nr. 93).

Angel Rodríguez Luño