Thema 18. Die Soziallehre der Kirche

Die Frohbotschaft der Erlösung verlangt nach der Anwesenheit der Kirche in der Welt. Das Evangelium kündigt tatsächlich eine Verwandlung der Welt entsprechend dem Plan Gottes an. Die Soziallehre der Kirche bildet einen Teil der gesellschaftlichen Moraltheologie, die sich aus einer christlichen Sicht des Menschen und des politischen Lebens herleitet. Die Sozialmoral der Kirche lehrt, dass die geistlichen und sittlichen Güter vor den materiellen Gütern Vorrang haben.

Der Ursprung der Soziallehre der Kirche

Jesus Christus, unser Heiland, „will, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen“ (1 Tim 2,4). Die Kirche verkündet dieses Evangelium in der Welt, die Frohbotschaft der Erlösung, die uns von Jesus Christus offenbart wurde: „Die Kirche, die Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen teilt, ist mit jedem Mann und jeder Frau an jedem Ort und zu jeder Zeit solidarisch und bringt ihnen die frohe Botschaft vom Reich Gottes, das mit Jesus Christus in ihre Mitte gekommen ist und kommt.“1

Die Frohbotschaft der Erlösung verlangt nach der Gegenwart der Kirche in der Welt. Sie bietet die Sakramente an, die Verkündigung des Wortes Gottes und zahlreiche Lehren, die für die gesellschaftlichen Wirklichkeiten wegen ihren anthropologischen und ethischen Auswirkungen von Bedeutung sind. „Oft sind die Lebensqualität und damit die Umstände, in denen jeder Mann und jede Frau sich selbst begreift und über sich und die eigene Berufung entscheidet, durch das soziale Zusammenleben bedingt. Aus diesem Grund steht die Kirche allem, was in der Gesellschaft geschieht, hervorgebracht und gelebt wird, sowie der moralischen, das heißt wahrhaft menschlichen und menschlich machenden Qualität des gesellschaftlichen Lebens nicht gleichgültig gegenüber.“2

Die Verkündigung des Heils führt nicht zum Desinteresse an Welt und Gesellschaft, als müsste man, um wirklich Christ zu sein, das Gemeinwohl beiseitelassen. „Die Liebe ist nicht etwas Abstraktes. Sie bedeutet wirkliche und uneingeschränkte Hingabe im Dienst an Gott und an allen Menschen. (…) Die Liebe verlangt, dass man die Gerechtigkeit, den Sinn für die Gemeinschaft, die Verantwortung für Familie und Gesellschaft, die Armut, die Freude, die Keuschheit, die Freundschaft lebt.“3

Das Evangelium verkündet in der Tat die Verwandlung der Welt entsprechend dem Plan Gottes. Daher sind Politik, Wirtschaft, Arbeit oder die Kultur für den christlichen Glauben keine indifferenten Bereiche, da sie bedeutenden Einfluss auf das Leben der Gläubigen haben. So kann zum Beispiel eine Arbeitsorganisation, die für die Betreuung der Kinder keine Zeit lässt oder nicht die notwendigen finanziellen Mittel zur Erhaltung der Familie gewährt, ein ernstes Hindernis für die Entfaltung der eigenen ehelichen Berufung sein. Wenn die Hirten der Kirche sich zu diesen Themen äußern, dann nicht, weil sie technische Lösungen vorschlagen wollen, sondern weil sie deren Einfluss auf das Leben der Gläubigen im Auge haben. In diesem Sinn erklärt das Lehramt: „Die ihr eigene Sendung, die Christus der Kirche übertragen hat, bezieht sich zwar nicht auf den politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Bereich. Das Ziel, das Christus ihr gesetzt hat, gehört ja der religiösen Ordnung an. Doch fließen aus eben dieser religiösen Sendung Auftrag, Licht und Kraft, um der menschlichen Gemeinschaft zu Aufbau und Festigung nach göttlichem Gesetz behilflich zu sein.“4

Die Soziallehre der Kirche bildet einen Teil der gesellschaftlichen Moraltheologie, die sich aus einer christlichen Sicht des Menschen und des politischen Lebens herleitet. Das bedeutet einerseits, dass die Handlungen, die von der persönlichen Moral studiert werden, nicht mit jenen identisch sind, die die Sozialmoral behandelt. Die Prinzipien, Urteilskriterien und Richtlinien der Soziallehre sind nämlich sehr weit und gestatten einen großen Pluralismus: Es gibt nicht nur eine Lösung für die diversen ökonomischen und politischen Fragen. Andererseits berücksichtigen die von der Kirche in diesem Bereich gebotenen Lehren nicht die konkreten ethischen Probleme der Personen.

Christliche Sozialmoral hat immer existiert, weil sich die Kirche immer für die Gesellschaft, in der sie lebt, interessiert hat: „Mit ihrer Soziallehre nimmt die Kirche den Verkündigungsauftrag wahr, den der Herr ihr anvertraut hat. In den historischen Wechselfällen aktualisiert sie die befreiende und erlösende Botschaft Christi, das Evangelium vom Reich. Mit der Verkündigung des Evangeliums bescheinigt sie dem Menschen im Namen Christi seine Würde und seine Berufung zu personaler Gemeinschaft; sie lehrt ihn die Forderungen der Gerechtigkeit und der Liebe, die der göttlichen Weisheit entsprechen.“5 Dieses Interesse konkretisierte sich in den ersten Jahrhunderten einerseits in der Förderung der guten Werke, besonders der Werke der Barmherzigkeit; andererseits in der Anklage der Ungerechtigkeiten, besonders jener, deren Behebung nicht in den Händen derer lag, die sie erlitten.

Die Prinzipien der Soziallehre der Kirche

Allgemein gesprochen lehrt die Sozialmoral der Kirche den Vorrang der geistlichen und moralischen Güter vor den materiellen. Die Kirche kümmert sich um das integrale Wohl der Menschen, das auch den materiellen Wohlstand einschließt, aber ihre Sendung ist eine geistliche. Deshalb konzentriert sich das Interesse des Lehramts nicht auf die Instrumente zur Organisation der menschlichen Gesellschaft, die meist politischen oder wirtschaftlichen Charakters sind, sondern auf die Förderung einer mit dem Evangelium kohärenten Gesellschaftsmoral. Es ist Sache der einfachen Christen, durch ihre Arbeit und ihre Stellung in der Gesellschaft die Wege zur Schaffung des Gemeinwohls zu finden. Dennoch orientiert das Lehramt die Gläubigen, indem es Prinzipien für das Handeln vorlegt und dabei die technische Auswahl der Mittel gewöhnlich der Verantwortung jener überlässt, die in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft tätig sind.

Die Verkündigung des Glaubens, die das Lehramt angesichts der jeweiligen sozialen Wirklichkeiten vornimmt, beschränkt sich nicht darauf, die gesellschaftliche Realität zu deuten – Kultur, Politik, Wirtschaft, Erziehung usw., – sondern leitet dazu an, sie im Einklang mit der Wahrheit Gottes und seiner Schöpfung, die der Mensch bewahrt und deren Protagonist er ist, zu gestalten. Sie formuliert dabei eine Reihe von moralischer Prinzipien, die eine dauerhaftes und einheitliches Fundament der sozialen Organisation bilden: „jene erste Formulierung der Wahrheit über die Gesellschaft, die jedes Gewissen dazu aufruft und einlädt, in Freiheit und voller Mitverantwortlichkeit mit allen und für alle zu handeln“6. Diese Prinzipien sind die Würde der Person, das Gemeinwohl, die Solidarität und die Subsidiarität.

A) Die Würde der Person

Das Prinzip der Würde der Person ist für die Soziallehre der Kirche zentral. Es besagt, dass die Person auf Gott hin offen ist, da sie aufgrund ihrer Vernunft und ihres Willens Freiheit besitzt und so alle anderen Geschöpfe überragt. Weiters besagt es, dass die Person nicht als Mittel zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele gebraucht werden darf, indem man z.B. die Arbeiter ausnützt oder die Bürger betrügt. Außerdem ist jede Person einzigartig und unwiederholbar, weshalb es aus keinem noch so gewichtigen Motiv erlaubt sein kann, Personen auszuschalten oder ihre Grundrechte zu unterdrücken. Dieses Prinzip entfaltet sich in den restlichen drei Prinzipien, die es in gewisser Weise spezifizieren.

B) Das Gemeinwohl

Das Gemeinwohl ist „die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen“7. Das Gemeinwohl wird also nicht als Gesamtheit von Dingen definiert, die unter den Mitgliedern der Gesellschaft verteilt werden, sondern besteht in den Bedingungen, die die persönliche Entfaltung ermöglichen und die niemandem allein gehören. Es sind Bedingungen, die durch das Zusammenwirken aller geschaffen werden und die allen nützen. Zum Verständnis dessen, was Gemeinwohl bedeutet, werden verschiedene Bilder herangezogen. Klassisch ist das des großen Orchesters. In einem Orchester trägt die Perfektion des Musikers zum Klang des ganzen Orchesters bei, während die professionelle Dynamik des Orchesters ihrerseits bewirkt, dass jeder Musiker sein Bestes gibt. Das Gemeinwohl besteht also in jenen Bedingungen, die dem Einzelnen auf natürliche Weise helfen, besser zu werden, und zugleich das individuelle Talent zum Nutzen aller Frucht bringen lassen. Der Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1907-1909) lehrt, dass das Gemeinwohl drei wesentliche Elemente aufweist: die Beachtung der Grundrechte der menschlichen Person (Leben, Freiheit, Privateigentum usw.); den sozialen Wohlstand und die Möglichkeiten des Fortschritts (Zugang zu Nahrung, Bekleidung, Gesundheit, Arbeit, Erziehung, Kultur usw.); den Frieden, der Ergebnis einer gerechten sozialen Ordnung ist. Benedikt XVI. definiert es folgendermaßen: „Neben dem individuellen Wohl gibt es eines, das an das Leben der Menschen in Gesellschaft gebunden ist: das Gemeinwohl. Es ist das Wohl jenes ’Wir alle’, das aus Einzelnen, Familien und kleineren Gruppen gebildet wird, die sich zu einer sozialen Gemeinschaft zusammenschließen. Es ist nicht ein für sich selbst gesuchtes Wohl, sondern für die Menschen, die zu der sozialen Gemeinschaft gehören und nur in ihr wirklich und wirkungsvoller ihr Wohl erlangen können. Das Gemeinwohlwünschen und sich dafür verwenden ist ein Erfordernis von Gerechtigkeit und Liebe.8

Obwohl das Gemeinwohl nicht auf materielle Dinge beschränkt bleibt, lehrt die Kirche auch, dass die Güter der Erde von Gott für alle geschaffen wurden. „Hier sind wir erneut beim Grundprinzip der ganzen sozialethischen Ordnung angelangt, beim Prinzip der gemeinsamen Nutznießung der Güter.9 Diese universale Bestimmung der Güter wird am wirksamsten erreicht, wenn das Privateigentum respektiert wird, denn was allen gehört, gehört niemandem und wird schließlich vernachlässigt. Wenn eine Person keine eigenen Güter besitzen kann, verliert sie außerdem das Interesse und vernachlässigt am Ende ihre Arbeit, was verschiedene Formen von Armut zur Folge hat. Das Privateigentum ist allerdings kein Absolutum. Es muss unter Berücksichtigung der Verantwortung gebraucht werden, die alle für die anderen tragen (Solidarität); außerdem kann in Ausnahmefällen das Gemeinwohl verlangen – in einer humanitären Krise, im Krieg usw. –, dass den Bedürftigen der Gebrauch der eigenen Güter überlassen wird. In diesen Fällen können die Armen und die besonders Verletzlichen nicht warten. Abgesehen von diesen außergewöhnlichen Umständen ist jedoch der wirksamste und menschlichste Weg, um die universale Bestimmung der Güter zu erreichen, die Achtung vor dem Privateigentum.

C) Subsidiarität

Die Kirche erinnert mit dem Prinzip der Subsidiarität daran, dass „eine übergeordnete Gesellschaft nicht in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen darf, dass sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen.“10

Das Prinzip der Subsidiarität verlangt, dass die Gläubigen ihre Rechte wahrnehmen und ihre Pflichten erfüllen, damit die gesellschaftlichen Einrichtungen die ihnen zukommenden Aufgaben wahrnehmen. Das bedeutet unter anderem auch, dass die Gläubigen am öffentlichen Leben teilnehmen sollen; denn ohne diese Teilnahme wäre es schwierig, die menschlichen und oft auch christlichen Motive offenbar zu machen, die wenigstens in der westlichen Welt zur Schaffung dieser gesellschaftlichen Einrichtungen geführt haben.

D) Solidarität

Der Begriff Solidarität kommt aus dem Römischen Recht. Wenn eine Gruppe von Personen, die nicht eine Familie bilden, ein Unternehmen gründen wollte, konnte ein Vertrag „in solidum“ abgeschlossen werden. Dann haftete jeder Vertragspartner im Notfall für die ganze Gruppe, und die Gläubiger konnten sich an jeder Person der Gruppe schadlos halten. Solidarität bedeutet daher, die eigene Verantwortung des Einzelnen für die Gesamtheit der Gruppe, als die sich die bürgerliche Gesellschaft versteht. Sie wird daher definiert als „die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das ’Gemeinwohl’ einzusetzen, das heißt, für das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind“11. Aufgrund des Glaubens hat der Christ tiefere Gründe, die Solidarität zu leben, weil er weiß, dass wir alle Kinder desselben Vaters sind und Christus, der mit allen Mitleid hat, unser Vorbild ist.

Ein wichtiges Zeichen der Solidarität ist die durchgängige Beobachtung der eigenen Rechte und Pflichten. Für einen Unternehmer etwa ist ein Hauptaspekt der Solidarität die Schaffung von Arbeitsplätzen, so dass die Menschen rechtschaffen und verantwortlich ihren Lebensunterhalt verdienen und ihre Familie erhalten können. Außerdem sollen alle, die aus irgendwelchen Gründen mehr Möglichkeiten haben, zum Gemeinwohl beizutragen, andere Projekte der sozialen Hilfe in die Wege leiten. Solidarität bedeutet jedoch nicht „Versorgung“, sondern Bemühen um echte menschliche Entwicklung, so dass es jedem Menschen möglich wird, seine Talente im Dienst der anderen zu entfalten. Deshalb lehrt die Kirche auch: „Die Unternehmertätigkeit ist in der Tat eine edle Berufung, die darauf ausgerichtet ist, Wohlstand zu erzeugen und die Welt für alle zu verbessern.“12

Es gibt einen Unterschied zwischen Solidarität und Gerechtigkeit. Gerechtigkeit verlangt, dem anderen „das Seine“ zu geben und es zu respektieren, Solidarität hingegen führt dazu, den anderen etwas zu geben, das uns gehört – bewegt von dem Interesse am Wohl der anderen, das uns so wichtig ist wie das eigene. „Die Liebe geht über die Gerechtigkeit hinaus, denn lieben ist schenken, dem anderen von dem geben, was ’mein’ ist; aber sie ist nie ohne die Gerechtigkeit, die mich dazu bewegt, dem anderen das zu geben, was ’sein’ ist, das, was ihm aufgrund seines Seins und seines Wirkens zukommt.“13

Möglichkeiten zur Gestaltung der Gesellschaft

Die erste Weise der Einflussnahme auf die christliche Gestaltung der Gesellschaft ist die Verbreitung der Soziallehre der Kirche. Für ihre Kenntnis ist das Kompendiums der Soziallehre der Kirche wichtig. „Es ist die spezifische Aufgabe der Laien, die ja mitten in allen typisch weltlichen Strukturen und Lebensumständen arbeiten, diese zeitlichen Wirklichkeiten im Licht der dogmatischen Grundsätze, die das Lehramt dargelegt hat, unmittelbar und entschieden zu gestalten. Dabei sollen sie aber in den konkreten Entscheidungen ihres gesellschaftlichen, familiären, politischen und kulturellen Lebens mit der notwendigen persönlichen Autonomie handeln.“14

Ein zweiter Aspekt ist die praktische Anwendung dieser Lehre, bei der die Unternehmer eine Hauptrolle spielen. So sind etwa die Schaffung von Arbeitsplätzen und die gerechte Entlohnung wichtige sozialen Güter. Und immer ist die gut verrichtete Arbeit und ein ausreichendes Angebot an Gütern und Diensten ein wirksamer Beitrag zum Gemeinwohl. „Die Arbeit – jede Arbeit – zeugt von der Würde des Menschen und seiner Herrschaft über die Schöpfung. Sie ist ein Feld, auf dem wir unsere Persönlichkeit entwickeln. Sie verbindet uns mit den anderen Menschen, sie schafft die Mittel zum Unterhalt der eigenen Familie, sie lässt uns mithelfen an der Verbesserung der gesellschaftlichen Bedingungen und am Fortschritt der ganzen Menschheit.“15

Es gibt eine dritte Form des Einflusses auf die Gestaltung der Gesellschaft, die vom professionellen und akademischen Bereich ausgeht. Oft wird es notwendig sein, Probleme zu bewältigen, die sich bisher nicht gestellt haben. Da müssen Gläubige, die in den verschiedenen sozialen Bereichen Experten sind (in Wirtschaft, Politik, Kommunikationsmedien, Erziehung usw.), Lösungen vorschlagen, die mit der Sozialmoral im Einklang stehen. Die Dokumente der kirchlichen Soziallehre lassen nicht nur weiten Raum für einen Pluralismus der Meinungen, sondern auch für technische Möglichkeiten des Fortschritts. Unter Achtung der verschiedenen Meinungen wird es immer möglich, Überlegungen anzustellen, wie „mehr für die anderen getan werden kann“, ohne sich mit den eigenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu entschuldigen.

Cristian Mendoza

Bibliografie

Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche.


1 Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 60.

2 Ebd., Nr. 62.

3 Hl. Josefmaria, Gespräche, Nr. 62.

4 II. Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, Nr. 42.

5 Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 63.

6 Ebd., Nr. 163.

7 II. Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, Nr. 26.

8 Caritas in veritate, Nr. 7.

9 Hl. Johannes Paul II., Laborem excercens, Nr. 19; Kompendium der Soziallehre der Kirche, Nr. 171-184.

10 Hl. Johannes Paul II., Centesimus annus, Nr. 48; vgl. Pius XI., Quadragesimo anno, Nr. 80.

11 Hl. Johannes Paul II., Sollicitudo rei socialis, Nr. 38.

12 Papst Franziskus, Fratelli tutti, Nr. 123.

13 Caritas in veritate, Nr. 6.

14 Hl. Josefmaria, Gespräche, Nr. 11.

15 Hl. Josefmaria, Christus begegnen, Nr. 47.

Cristian Mendoza